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Werkstoff- und werteorientiert

Murtfeldt Group Compliance

Lieferantenverhaltenskodex der Murtfeldt Group


Als international tätiges Unternehmen hat die Murtfeldt Group den Anspruch, bei der Produktion und dem Vertrieb Ihrer Produkte höchste Qualitätsmaßstäbe zu erreichen. Zur Qualität zählen wir Produktsicherheit, Umweltfreundlichkeit und rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten von uns und unseren Geschäftspartnern – zu diesem Ziel haben wir ein gruppenweites Compliance Management System eingerichtet.


Hier können Sie unseren Verhaltenskodex für Lieferanten ...


Einleitung

Grundwerteerklärung

Wir sind auf Lieferungen und Leistungen von Zulieferern, Dienstleistern, Nachunternehmern und weiteren Personen – allesamt nachfolgend als „Lieferanten“ bezeichnet – angewiesen, und haben die obengenannten Ansprüche auch gegenüber unseren Lieferanten. Auf dieser Basis vereinbaren wir mit Ihnen diesen Lieferantenkodex. Er enthält Regelungen deren Beachtung und Einhaltung ohnehin selbstverständlich sein sollte und konkretisiert unsere Erwartungen, die wir selbst bereit sind, zu erfüllen.


Respekt im Umgang mit allen Menschen, unabhängig insbesondere von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung, ist für die Murtfeldt Group selbstverständlich. Daher möchten wir klarstellen, dass wir die männliche Form der Anrede in diesem Lieferantenkodex ausschließlich zur besseren Lesbarkeit verwenden. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.


Wir erwarten von allen Lieferanten der Murtfeldt Group, dass das gemeinsame Grundverständnis zur Achtung der Menschenrechte, zur Einhaltung von Gesetzen und zum Schutz der Umwelt Bestandteil der Vertragsbeziehung wird und auch konsequent in der Praxis umgesetzt wird. Deshalb wollen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten die Einhaltung dieses Rechts-, Nachhaltigkeits- und Ethikrahmens regelmäßig überprüfen und etwa erforderliche Verbesserungen umsetzen. Für den unwahrscheinlichen Fall eines schweren Verstoßes oder einer mangelnden Kooperation wird jedoch auch eine Beendigung einer Geschäftsbeziehung in Betracht zu ziehen sein.


Die nachfolgenden Anforderungen stellen die Mindestvoraussetzungen unserer Zusammenarbeit dar. Wir ermutigen unsere Lieferanten, für sich und ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse gegebenenfalls weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches und nachhaltiges Handeln einzuführen.


Soweit in diesem Lieferantenkodex aus Vereinfachungsgründen von der Murtfeldt Group die Rede ist, diese aber nicht selbst Vertragspartei ist, gelten die nachfolgenden Positionen oder Ansprüche der Murtfeldt Group auch als solche des jeweiligen Unternehmens, welches Vertragspartner des Lieferanten ist. Soweit durch unsere Lieferanten Leistungen an die Murtfeldt Group erfolgen, die unter Zuhilfenahme von Vorlieferanten, Subunternehmern oder anderen Dritten erbracht werden, obliegt es den Lieferanten, die nachstehenden Grundsätze und Pflichten in eigener Verantwortung auch im Verhältnis zu diesen Vorlieferanten, Subunternehmern oder Dritten zu vereinbaren oder in anderer Weise sicherzustellen. Nur durch eine konsequente Einbeziehung dieser Grundsätze und Pflichten in die gesamte Lieferkette kann sichergestellt werden, dass grundlegende Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgängig in der gesamten Lieferkette gewahrt werden.

1. Unsere Ansprüche und Erwartungen

1.a: Legalität und Integrität

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten:

  • Die Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen einhalten, die an den Orten gelten, an denen sie tätig sind. Sofern eine Lieferung oder Leistung zur Ausfuhr bestimmt ist, muss die Lieferung oder Leistung auch den rechtlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes entsprechen. Soweit für unsere Lieferanten geltende internationale Bestimmungen weitergehende oder strengere Anforderungen begründen, sind diese zu beachten.
  • Sich weder aktiv an Korruption beteiligen noch Korruption dulden und aktiv Vorkehrungen gegen Korruption treffen und eine etwaig festgestellte Korruption konsequent ahnden. Dies gilt ebenso für Handlungen oder Gestaltungen, die der Verschleierung von Korruption oder der Umgehung des Verbotes von Korruption dienen oder sich dazu eignen.
  • Verantwortungsvoll mit den Interessen der Murtfeldt Group, ihrer Lieferanten sowie denen der beteiligten Mitarbeiter umgehen und diese angemessen voneinander trennen.
  • Sich integer verhalten, geschäftliche Entscheidungen ausschließlich anhand sachlicher Kriterien treffen und sich hierbei insbesondere nicht durch Zuwendungen von Geschäftspartnern oder Dritten beeinflussen lassen.
  • Keine unangemessenen geldwerten oder sonstigen Zuwendungen oder persönliche Vorteile von Geschäftspartnern und Amtsträgern annehmen oder diese gewähren. In keinem Fall dürfen Zuwendungen als Gegenleistung für eine hoheitliche oder geschäftliche Entscheidung oder in der Erwartung einer Bevorzugung angeboten, versprochen oder gewährt werden. Zuwendungen dürfen nur ausnahmsweise angeboten oder gewährt werden, wenn diese angemessen, sozialadäquat, geschäftsüblich und geringwertig sind. Die jeweils geltenden strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
  • Sich fair verhalten im Wettbewerb und unlauteren Wettbewerb unterlassen.
  • Die anwendbaren nationalen wie internationalen Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs beachten. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung haben ebenso zu unterbleiben wie der unzulässige Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen.
  • Beim Import sowie Export alle für sie geltenden nationalen wie internationalen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts beachten und sich an keinerlei Verstößen, Umgehungen oder Täuschungen beteiligen und ihre Ein- und Ausfuhren nachvollziehbar durchführen und dokumentieren.
  • Bei sämtlichen Transaktionen sowie sonstigen Leistungen aus bzw. bei Geschäftsbeziehungen die nationalen, wie internationalen Geldwäschegesetze beachten.
  • Fremde Betriebs- oder Unternehmensgeheimnisse und Schutzrechte Dritter respektieren und ausgetauschte Dokumente, Daten, Angebote sowie Preise vertraulich behandeln.
  • Geheimhaltungsbedürftige unternehmensbezogene sowie personenbezogene Daten und Informationen, die nicht offenkundig sind, sorgfältig und im Einklang mit den nationalen und internationalen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verwahren und die geltenden Gesetze zum Datenschutz beachten.

1.b: Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Wir als Murtfeldt Group haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass die universellen Menschen- und Grundrechte insbesondere im Arbeitsleben geachtet werden und sehen die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) sowie die Inhalte des UN-Zivilpaktes und des UNSozialpaktes als globalen Mindeststandard an.


Wir erwarten, dass unsere Lieferanten:

  • Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Koalitionsfreiheit ihrer Arbeitnehmer im Rahmen der jeweils an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze einhalten. Arbeitnehmer dürfen weder wegen der Bildung von oder der Mitwirkung in Gewerkschaften oder Interessensvertretungen noch wegen Eintretens für ihre Rechte oder für Verbesserungen ihrer Situation oder Arbeitsbedingungen Nachteile erfahren.
  • Die an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze und Tarifverträge betreffend die Arbeitszeit, insbesondere die maximale Anzahl an Tages-/ Wochenstunden einhalten.
  • Ihre Beschäftigten angemessen und auskömmlich bezahlen und geltende Regelungen zum Mindestlohn und zu Vergütungen, auch von Überstunden, beachten.
  • Die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten beachten. Die Murtfeldt Group duldet keine Kinderarbeit. In jedem Fall hat die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder sowie von Kindern vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu unterbleiben. Etwaige striktere nationale Regelungen betreffend Kinderarbeit sowie das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme sind vorrangig zu beachten.
  • Keinerlei Sklaverei, sklavereiähnliche Zustände oder Zwangsarbeit praktizieren, sich wirtschaftlich zu Nutze machen oder hinnehmen. Als Zwangsarbeit gilt jede nicht freiwillig erbrachte Arbeits- oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird, etwa von Strafgefangenen und Häftlingen. Hierzu zählt auch jede von staatlicher Seite oder einem örtlichen Machthaber angeordnete oder veranlasste Umschulung, Ausbildung oder Erziehung bestimmter Personen- oder Bevölkerungsgruppen, die im Wesentlichen aus einer unfreiwilligen und unter Androhung von Sanktionen erbrachten Arbeitsleistung besteht, die unter Bedingungen erbracht wird, die Ähnlichkeiten zu einem Strafvollzug oder dem Aufenthalt in einer geschlossenen Heil- oder Erziehungsanstalt oder einem Lager aufweist.
  • Alle Menschen und insbesondere ihre Mitarbeiter respektvoll, vorurteils- und insbesondere diskriminierungsfrei behandeln. Jegliche Form von Diskriminierung oder Benachteiligung, insbesondere wegen nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung hat zu unterbleiben.
  • Die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen achten und schonen. Schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverunreinigungen haben zu unterbleiben. Jeder unangemessene Einsatz von eigenen oder die Beauftragung fremder Sicherheitskräfte zur widerrechtlichen gewaltsamen Durchsetzung eigener Interessen hat zu unterbleiben.
  • In Bezug auf die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal, Kobalt und Gold Prozesse in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen. Verarbeitungsbetriebe ohne angemessene auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.

1.c: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten:

  • Ihren Mitarbeitern eine gesunde und sichere Umgebung bei der Arbeit bieten.
  • Die Risiken einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit insbesondere für ihre Mitarbeiter erkennen und diese minimieren. Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind zu beachten.
  • Das Arbeiten, die Gestaltung von Produkten sowie die Erbringungen von Werk- und Dienstleistungen so organisieren, dass der Eintritt von Unfällen nach menschlichem Ermessen so weit wie möglich ausgeschlossen und die Folgen von Unfällen weitgehend minimiert werden.

1.d: Nachhaltigkeit

Wir als Murtfeldt Group haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass diese die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen und sich proaktiv für den Schutz der Umwelt und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. Die Murtfeldt Group sieht insbesondere die Einhaltung der Verbote nach dem Minamata-Übereinkommen, dem Stockholmer Übereinkommen (POP’s-Übereinkommen) und dem Basler Übereinkommen als globalen Mindeststandard an.


Wir erwarten, dass unsere Lieferanten:

  • Sich verantwortungsvoll in Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen verhalten und die Gesetze zum Umweltschutz vollständig beachten.
  • Uns auch über den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hinaus bei möglichen weitergehenden Umweltschutzmaßnahmen unterstützen und Vorschläge zu umweltfreundlicheren Produkten oder Produktionsverfahren, Verpackungen sowie Werk- und Dienstleistungen zu unterbreiten.
  • Mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen so umgehen, dass die nächsten Generationen nicht unter dem jetzigen Verbrauch leiden müssen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten konsequent den Grundsatz der Nachhaltigkeit verfolgen und umweltbewusst handeln. Der Einsatz insbesondere nicht erneuerbarer Ressourcen ist kontinuierlich zugunsten von erneuerbaren Ressourcen zu verringern.
  • Kontinuierlich an der Reduktion ihres Energieverbrauchs arbeiten und in größtmöglichem Umfange CO2-neutrale Energien einsetzen.
  • Bei der Produktion und Entwicklung sowie der Erbringung von Leistungen für die Murtfeldt Group an den Zielen des nachhaltigen Klimaschutzes orientieren.
  • Die Entwicklung und Umsetzung einer Klimaschutzstrategie, die CO2-Neutralität zum Ziel hat, verfolgen und uns Angaben zum CO2-Fußabdruck ihrer Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellen.

1.e: Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminimierung

Der Lieferant folgt einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

2. Überprüfung der Einhaltung unserer Ansprüche und Erwartungen

Wir als Murtfeldt Group stellen uns internen wie externen Audits, um die Lieferkette nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten und zu verbessern.


Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie hieran in geeigneter Weise mitwirken. Wir begrüßen es, wenn Lieferanten ihre Managementsysteme zertifizieren lassen und dies der Murtfeldt Group nachweisen können.


Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie unsere durchgeführten Risiko-Analysen unterstützen. Die Ergebnisse der Analysen beeinflussen unsere Lieferantenbewertung und damit Entscheidungen zur Auftragsvergabe im Einkauf.


Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in geeigneter Form sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Lieferantenkodex aufgefordert und bei Bedarf entsprechend geschult werden. Zulieferer und Subunternehmer sollen die Inhalte dieses Lieferantenkodex in geeigneter Form an ihre Lieferanten bzw. Zulieferer in der Lieferkette weitergeben.


Jeder Verstoß gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze wird von der Murtfeldt Group als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Lieferantenkodex (z. B. durch Medienberichte) behält sich die Murtfeldt Group unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.


Wir als Murtfeldt Group behalten uns vor, zur Überprüfung der Einhaltung dieses Lieferantenkodex Stichproben und Audits bei Lieferanten durchzuführen. Im Fall schwerwiegender oder kontinuierlicher Verstöße kann die Vertragsbeziehung beendet werden. Wir gewähren unseren Lieferanten eine angemessene Zeit, Verstöße oder Beanstandungen mit geeigneten Maßnahmen zu beheben, um ein Wiederauftreten zu vermeiden.

3. Ansprechpartner

Grundsätzliche Ansprechpartner für unsere Lieferanten bzw. deren Arbeitnehmer sind die bereits bekannten Geschäftskontakte. Überdies haben Lieferanten bzw. Mitarbeiter von Lieferanten sowie nachgelagerte Lieferanten und deren Mitarbeiter sowie sonstige Betroffene die Möglichkeit, sich – auch vertraulich – an die Compliance-Hotline oder den Ombudsmann der Murtfeldt Group zu wenden, um auf Gesetzesverstöße oder Umstände hinzuweisen, die gegen diesen Lieferantenkodex verstoßen.

Compliance-Hotline der Murtfeldt Group

Compliance-Hotline der Murtfeldt Group
Compliance Manager
Heßlingsweg 14–16
44309 Dortmund


Email: compliance@murtfeldt.de

Ombudsmann der Murtfeldt Group

Herr Rechtsanwalt Martin Everding
Nockelmann Rechtsanwälte PartmbB
Am Kai 20
44263 Dortmund


Email: m.everding@nockelmann.legal

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